
In den letzten Jahrzehnten hat die öffentliche Verwaltung viele neue Aufgaben übernommen und diese mit höheren Standards erfüllt, ohne dass in gleichem Maße andere Aufgaben reduziert oder ganz weggefallen sind. Deutsche Verwaltungen sind wegen ihrer Aufgabenvielfalt und Aufgabenkomplexität im internationalen Vergleich sehr kostenaufwendig und dadurch schwer zu steuern und in ihrer Effizienz zu verbessern. Die Überprüfung des Aufgabenbestandes der öffentlichen Verwaltung hat deswegen einen zentralen Stellenwert innerhalb einer ganzheitlichen Verwaltungsmodernisierung.
Zu prüfen ist zum einen,
- ob die Erledigung von bestehenden öffentlichen Aufgaben in der richtigen Art und Weise, in angemessener Intensität und Qualität sowie von der richtigen Organisationseinheit durchgeführt werden (Vollzugskritik= Wahrnehmung in der richtigen Art und Weise), zum anderen
- ob bisherige Aufgaben überhaupt noch bzw. reduziert wahrgenommen werden sollen oder von privaten Unternehmen besser und kostengünstiger erfüllt werden können (Zweckkritik= Wahrnehmung der "richtigen" Dinge).
Das Ergebnis einer Aufgabenanalyse kann sehr vielfältig sein, zu differenzieren ist dabei, ob
- die öffentliche Verwaltung eine unmittelbare Erfüllungsver-antwortung hat und voll für die Sachaufgabe verantwortlich ist (Gewährleitung, Finanzierung und Durchführung);
- die Aufgabe zwar eine öffentliche ist und bleibt (Gewährleistungsverantwortung), aber von Dritten/Privaten finanziert und /oder durchgeführt wird;
-die Aufgabe möglicherweise vollständig transferiert werden kann und aus dem Aufgabenbestand geht (materielle Privatisierung).
So können z.B. Teilbereiche der Verwaltungstätigkeiten in ein kommunales wirtschaftliches Unternehmen (Beispiel: Führung der Stadtwerke als Eigenbetrieb) übertragen werden oder es können bestimmte Leistungen "outgesourct" werden. Beim "Outsourcing" lässt die öffentliche Verwaltung Produkte, die sie bisher selbst erstellt hat, durch Dritte erbringen (Beispiele: interne EDV-Beratung, Hausmeisterleistungen, Kantine).
In der Aufgabenanalyse wird inzwischen von einem neuen Paradigma gesprochen, wonach
die Verwaltung nur dann die Finanzierungsverantwortung übernehmen sollte, wenn entweder keine marktgerechten Erlöse zu erzielen sind oder die öffentliche Finanzierung ausdrücklich der politischen Zielsetzung entspricht, um z.B. soziale Benachteiligungen auszugleichen.
die Verwaltung die Vollzugsverantwortung nur dann übernehmen sollte, wenn nichtstaatliche Dritte nicht verfügbar sind oder der Vollzug durch Dritte aus Risiko-/Missbrauchs- oder Gleichbehandlungsaspekten ausscheidet.
Verwandte Begriffe:
Public Private Partnership • contracting-out • Privatisierung • Outsourcing • Aufgabenentlastung • Aufgabenausgliederung • Erfüllungsverantwortung • Gewährleistungsverantwortung • Finanzierungsverantwortung • Vollzugsverantwortung
Literatur:
Fiedler, Jobst (2001): Aufgabenkritik und Konzentration auf Kernaufgaben.
In: von Bandemer, Stephan/ Blanke, Bernhard/ Nullmeier, Frank/ Wewer, Göttrik (Hrsg.): Handbuch zur Verwaltungs-Reform. Leske + Budrich, Opladen. S. 105-118
Wommelsdorff, Jörn (1999): Grundzüge der Verwaltungsmodernisierung. In: Praxis der Gemeindeverwaltung. B18, Januar 1999