Das kameralistische Rechnungswesen, das Ende des 18. bzw. Anfang des 19. Jahrhunderts entwickelt wurde, wird heute zum Teil als "Bremse der Innovation" kritisiert. In ihrer ursprünglichen Form kann die Kameralistik die Steuerung einer wirtschaftlichen und effizienten Erstellung von Verwaltungsleistungen nur noch eingeschränkt leisten:
"Die kameralistische Buchführung betrachtet das wirtschaftliche Handeln der öffentlichen Hand als Vollzug des Haushaltsplans. Im Vordergrund steht die Nachprüfbarkeit der Ordnungsmäßigkeit, nicht des Erfolges. Da eine solche Kontrolle vor allem für externe Instanzen (vorgesetzte Behörde, Parlament, Rechnungshof) von Bedeutung ist, erfüllt die Kameralistik damit in erster Linie die Funktion eines externen Rechnungswesens." (Beyer 2001, S. 338)
Weitere Kritikpunkte an der Kameralistik sind:
Bei der grundlegenden Reform des Rechnungswesens orientiert sich die öffentliche Verwaltung an der kaufmännischen Buchführung, wie sie in Privatunternehmen durchgeführt wird.Einigkeit besteht darin, dass das öffentliche Rechnungswesen vorrangig durch den Aufbau einer Kosten- und Leistungsrechnung ergänzt werden muss. Unterschiedliche Meinungen werden allerdings in der Frage vertreten, ob mit dem Aufbau einer KLR zugleich auch ein Übergang von der kameralistischen zur kaufmännischen Buchführung erfolgen sollte.
Die Innenministerkonferenz hat 1999 über eine "Konzeption zur Reform des Kommunalen Haushaltsrechts" entschieden. Danach können die Länder wählen, welches Rechnungssystem in ihrem Zuständigkeitsbereich Anwendung finden soll (sogenanntes "Optionenmodell"). Ergänzend dazu hat die Innenministerkonferenz im November 2003 Regelungsentwürfe (Gemeindehaushaltsverordnung, Produktrahmen, Kontenrahmen) für die Reform des kommunalen Haushaltsrechts als Empfehlung für die Länder beschlossen.
Es werden also zwei Strategien bezüglich des Rechnungsstils vertreten:
Der entscheidende Unterschied zur Kameralistik ist, dass jeder Gutschrift aufeinem Konto die Belastung eines anderen entsprechen muss (Soll und Haben statt Ist und Soll). Damit wird ein systematischer Verbund zwischen den Größen "Einnahmen und Ausgaben" sowie "Vermögen und Schulden" hergestellt.
Dieser Vorteil der Systematik, spielt bei der Forderung, die Doppik auch in der öffentlichen Verwaltung einzuführen, eine zentrale Rolle.
Verwandte Begriffe:
Haushalts- und Rechnungswesen • klassische Kameralistik •erweiterte Kameralistik • Betriebskameralistik • internes und externes Rechnungswesen • Bilanz • Dezemberfieber • Finanzbuchhaltung
Literatur:
Beyer, Lothar (2001): Öffentliches Rechnungswesen: Kameralistik oder Doppik? In: von Bandemer, Stephan/ Blanke, Bernhard/ Nullmeier, Frank/ Wewer, Göttrik (Hrsg.): Handbuch zur Verwaltungs-Reform. Leske + Budrich, Opladen. S. 337 - 347
Fischer, Edmund (2001): "Die Kommunen erhalten ein neues Rechnungswesen: Es geht um den Haushalt." In: "der gemeinde haushalt" Fachzeitschrift für das kommunale Haushalts- und Wirtschaftsrecht, das Kassen-, Rechnungs- und Prüfungswesen sowie das gesamte kommunale Abgabenrecht, 102. Jahrgang, Heft 9, September 2001, Verlag W. Kohlhammer.
Kölz, Heinz (2002): "Finanzwesen im Umbruch." In: Zeitschrift "der gemeinderat", 45. Jg., Heft 4, April 2002, S. 40-44.
Fudalla, Mark und Bartl, Klaus (2002): "Prozess steuern." In: Zeitschrift "der gemeinderat", 45. Jg., Heft 4, April 2002, S. 46.
Institut für Fortbildung und Verwaltungsmodernisierung der Verwaltungsfachhochschule Schleswig-Holstein (2002): "Doppisches Rechnungswesen. Aktuelle Projektberichte." Zeitschrift TRANSFER, 7. Jg., Heft 2, Dezember 2002.
Weiterführende Links und Materialien zur DOPPIK:
Doppik in den Bundesländern: www.neues-kommunales-finanzmanagement.de www.uelzen.de/index.htm?inhalt_id=87876&baum_id=3731&suchstring=Projekt www.bruehl.de/stadt_bruehl/verwaltung/nkf/index.htm Materialien zur Doppik:
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