Leitbild
"Richtung weisen kann nur, wer selbst Richtung hat."
(Honoré des Balzac)
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Ein Leitbild ist ein Instrument zur zielorientierten Weiterentwicklung einer Organisation. Es beschreibt insbesondere Ziele und Vorstellungen einer Behörde oder eines Unternehmens, seine wesentlichen Aufgaben, Funktionen und Leistungen, seine Vorstellung über Führung, Zusammenarbeit, Personalentwicklung und seine Beziehungen zur Umwelt. Im Zusammenhang mit der Modernisierung der Verwaltung stellt die Entwicklung eines Leitbildes eine notwendige Ergänzung zu laufenden und noch geplanten Reformmaßnahmen dar. Nur wenn alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, was die übergeordneten Ziele der verschiedenen Einzelprojekte sind, können sie "an einem Strang und in dieselbe Richtung" ziehen.
Die allgemeinen gestalterischen Grundsätze des Leitbildes sind (nach Wewer, G. 2001, S.155 und 1995, S. 69):
Leitbilder beschreiben in relativ knapper und prägnanter Form den "Sinn" oder die "Philosophie" von Organisationen, also deren Selbstverständnis bzw. ihre "Vision" oder "Mission". Sie werden häufig auch als das Grundgesetz, die Verfassung oder die "zehn Gebote" einer Organisation bezeichnet.
Leitbilder sollten in einer einfachen, verständlichen und "zündenden" Sprache abgefasst sein.
Leitbilder beschreiben strategische Ziele, also einen Soll-Zustand, nicht den Ist-Zustand der jeweiligen Organisation. Würde das Leitbild nur den Status quo beschreiben, könnte es nicht als Wegweiser für die Zukunft dienen.
Leitbilder sollten die Vision einer modernen Verwaltung formulieren, auch wenn manches davon heute noch nicht realisierbar erscheint.
Leitbilder enthalten in der Regel drei Komponenten: die Leitidee (Vision) des ganzen Unternehmens, die meist in einer prägnanten Formel oder in einer Präambel zusammengefasst wird, den Handlungsauftrag (was man gemeinsam erreichen will) und die Handlungsgrundsätze (wie man dem Auftrag gerecht werden will).
Leitbilder sollten von den Stärken der Verwaltung ausgehen und vor allem positive Ziele vorgeben, an denen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientieren und mit denen sie sich identifizieren können, und weniger auf Schwächen der Verwaltung und Kritik an ihr – ob berechtigt oder nicht – eingehen.
Leitbilder richten sich in erster Linie nach innen – Adressaten sind vorrangig die Mitglieder der Organisation. Sie sollen den Sinn und Zweck des Ganzen verstehen, sich mit dem gemeinsamen Auftrag identifizieren und ihr Handeln und Verhalten an bestimmten Spielregeln orientieren.
Leitbilder sollten die Gemeinsamkeiten betonen und nicht die Unterschiede innerhalb einer Verwaltung, weil nur so ein "Wir-Gefühl" entstehen kann.
"Leitbilder haben die Funktion, für alle Beteiligten die Ziele, Werte und Normen festzuhalten, nach denen die Organisation handeln und nach denen sie sich entwickeln will. Gerade Umbruchsituationen lassen sich leichter bewältigen, wenn sich alle über die gemeinsamen ‚Spielregeln’ und über die längerfristige Entwicklungsrichtung verständigt haben. Ohne ausformulierte Ziele und Perspektiven läuft man Gefahr, durch Fixierung auf das Tagesgeschäft die mittel- und längerfristige Entwicklung aus dem Auge zu verlieren.Die Verständigung auf ein gemeinsames Leitbild kann zudem integrierend und identitätsstiftend wirken." Wewer, Göttrik (1995)
Verwandte Begriffe:
Corporate Identity ▪ Unternehmensgrundsätze ▪ Unternehmenskultur
Literatur:
Die Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.) (1995): Leitbild für einen modernen öffentlichen Sektor in Schleswig-Holstein. Kiel.
Die Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.) (1995): Leitbilddiskussion in der Landesverwaltung. Kiel.
Innenministerium NRW – Glossar zur Verwaltungsmodernisierung
(http://www.im.nrw.de/inn/seiten/vm/glossinh.htm)
Wewer, Göttrik (2001): Leitbilder und Verwaltungskultur.
In: von Bandemer, Stephan/ Blanke, Bernhard/ Nullmeier, Frank/ Wewer, Göttrik (Hrsg.): Handbuch zur Verwaltungs-Reforn. Leske + Budrich, Opladen. S. 155-163.
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