Funktionalreform
Kontinuierlich wird in den verschiedenen kommunalen Fachblättern über das Pro und Contra, die Vorteile und Hindernisse von Funktionalreform berichtet. Funktionalreform meint u.a. den Abbau unnötiger Hierarchien zur dezentralen Organisation von Aufgaben. Ziel der Funktionalreform sind somit der Aufbau bürgernaher und wirtschaftlicher Verwaltungsstrukturen. Welche ausgewählten Aufgaben werden derzeit bzgl. einer möglichen Verlagerung diskutiert? Wie ist der derzeitige "Verhandlungsstand" zwischen Land und Kommunen bzw. der innerkommunalen Funktionalreform? Wie weit ist die konkrete Umsetzung fortgeschritten?
Zielvereinbarung
Funktionalreform |
Innerkommunale
Funktionalreform |
Aus der Präambel der Zielvereinbarung
zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden:
"Die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände sehen in der Fortführung
der Funktionalreform einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung in Schleswig-Holstein."
Sie betrifft sowohl die Verlagerung:
- von Landesaufgaben auf Kreise, Städte und Gemeinden
- von Kreisaufgaben auf kreisangehörige Gemeinden und Städte
- von Aufgaben der Gemeinden und kreisangehörigen Städte
auf Kreise
- von Aufgaben der kommunalen Ebene auf das Land
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Die Einführung der Experimen-
tierklausel in das LVwG (§ 25 a LVwG) ermöglicht allen
Kreisen die Erprobung einer bürgernahen Aufgabenerledigung durch die Übertragung von
Aufgaben auf die jeweiligen
kreisangehörigen Kommunen
mittels öffentlich-rechtlicher
Verträge mit einer Laufzeit
von höchstens 10 Jahren.
Experimentierklausel = Gültigkeits-
regelung auf Zeit mit folgendem
Vorgehen:
- Auswahl geigneter Erprobungsfelder
- Zeitlich befristeter Modell-
versuch
- Auswertung des Modell-
versuchs
- Entscheidung über
bestmögliche Ergebnisse
- Verbindliche Einführung für
alle
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Literatur
Amtsblatt für Schleswig-Holstein:
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Pinneberg, Amtsblatt für Schleswig-Hostein 2001, S. 568 ff.
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Ostholstein, Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2002, S. 57 ff.
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Herzogtum-Lauenburg, Amtsblatt Schleswig-Holstein 1999, S. 710 ff.
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Stormarn, Amtsblatt für Schleswig-Holsein 2000, S. 736 ff.
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übertragung von Aufgaben des Kreises
Plön, Amtsblatt für Schleswig-Holsein 2001, S. 616 ff.
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Segeberg, Amtsblatt für Schleswig-Holsein 1999, S. 620 ff.
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Rendsburg-Eckernförde, Amtsblatt für Schleswig-Holsein 2000, S. 768 ff.
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Schleswig-Flensburg, Amtsblatt für Schleswig-Holsein 2002, S. 60 ff.
Mempel, Markus (2007)
"Die Verwaltung kann bei der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung von der Wirtschaft lernen". In: Der Landkreis, 3/2007, S. 131
N.N. (2007)
Städtebund, Städtetag und Städteverband Schleswig-Holstein "Perspektiven für eine interkommunale Funktionalreform zur Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft zentraler Orte - zugleich eine Bilanz des Verwaltungsstrukturreformprozesses im kreisangehörigen Bereich". In: Nachrichten des Städteverbandes Schleswig-Holstein, April 2007, Nr.4, S. 7
Wahlbröhl, Carsten (2007)
"Wirkungsvolle Aufgabenkritik nur im Einklang mit der Politik". In: Innovative Verwaltung, 3/2007, S. 17 ff.
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