TVöD und Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
KOMMA unterstützt Sie bei der LOB-Umsetzung: Unsere Produkte
Bildung von Geleitzügen zur Einführung der LOB in Kindertagesstätten
Da die wesentlichen Aspekte der Anwendung des TVöD
für die Kindertagesstätten ähnlich sind, ist vorgesehen, sogenannte regionale
und vergleichbare Geleitzüge zu bilden. Ziel dieser Geleitzüge ist es, dass
sich Kindertagesstätten bei der Umsetzung der LOB zusammen schließen und sich
bei der praktischen Umsetzung begleiten und unterstützen. Dabei werden sie von
externen Berater/innen unterstützt. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit
eines unmittelbaren und laufenden Erfahrungsaustausches in der Umsetzungsphase. Sollten Sie an einem Geleitzug teilnehmen wollen, dann wenden Sie sich bitte gerne an: Cordula Kaup (KOMMA), Fon: 0431/3209-164, E-Mail: kaup@fhvd.de
Kieler Siegel
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Das
Kompetenzzentrum für Verwaltungsmanagement (KOMMA) ist
Mitinitiator des sog. Kieler Siegels - Qualitätsorientierter
Wissenstransfer für moderne Verwaltungen. Weitere Informationen
finden
Sie unter folgendem Link: Kieler Siegel |
Dokumentation LOB-Infoveranstaltungen KITA und Schulen
Der Kommunale Arbeitgeberverband SH, der
Städtverband SH und der Gemeindetag SH veranstalteten in Kooperation mit KOMMA eine
LOB-Informationsveranstaltung für die Kindertagesstätten (19.06.08) und eine für die Schulen (9.12.08). Die
Dokumentationen dieser Veranstaltungen können Sie unter folgendem Link
abrufen: LOB-KITA-Schulen
Dokumentation LOB-Kongress am 17.04.08
Am
17. April 2008 veranstaltete der Kommunale Arbeitgeberverband SH in
Kooperation mit den Kommunalen Landesverbänden SH und dem
Kompetenzzentrum für Verwaltungsmanagement (KOMMA) einen LOB-Kongress.
Die Dokumentation zu diesem Kongress finden Sie unter folgendem
Link: LOB-Kongress
Ergebnisse: Umfrage zum Umsetzungsstand der LOB
Das
Projekt Informdoku hat im Auftrag des Kommunalen
Arbeitgeberverbandes SH und der Kommunalen Landesverbände SH eine
Umfrage zum Umsetzungsstand der
LOB in den Kommunen Schleswig-Holsteins durchgeführt. Die Ergebnisse sind in
anonymisierter Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt sowie auch
die LOB-Dienstvereinbarungen jener Kommunen, die einer Veröffentlichung in dieser Form
zugestimmt haben. >>> Ergebnisse der LOB-Umfrage
Informationsveranstaltungen
KOMMA
(vormals InForM bzw. VAB) bietet Inhouse-Informationsveranstaltungen
für Großgruppen an. Die Beschäftigten können auf diesem Wege (2-3
Stunden Dauer) über die LOB-Dienstvereinbarung ihrer Kommune sowie über
die Zielsetzung der LOB/des TVöD informiert werden. Diese
Informationsveranstaltungen können als Vorläufer für anschließende
Schulungen/Trainings dienen - sie können diese jedoch nicht ersetzen.
Schulungsangebot in Kooperation mit dem KAV und den KLV
Zur
Unterstützung bei der Umsetzung des Tarifvertrages für den öffentlichen
Dienst (TVöD) hat der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) in
Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden Schleswig-Holstein
und in Kooperation mit dem Institut für Fortbildung und Verwaltungsmodernisierung (InForM) sowie der Verwaltungsakademie Bordesholm (VAB) ein
Schulungsangebot zur Umsetzung von Zielvereinbarungen und
leistungsorientierter Bezahlung erarbeitet. Dieses Schulungsangebot
kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden: Schulungsangebot LOB
Fortbildung
Parallel
dazu bietet KOMMA in 2008
verschiedene Seminare zum Thema 'Umsetzung der Leistungsorientierten
Bezahlung' an. Einen
Überblick über diese Seminare finden Sie im Seminarprogramm von KOMMA
unter nachfolgendem Link (bitte im Stichwortverzeichnis des Programms
unter TVöD bzw. LOB nachschauen): Seminare.
Die Seminare behandeln folgende Themen: Workshop Betriebliche
Kommission, Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche führen und Ziele
vereinbaren / Zielvereinbarungsgespräche führen / das LOB-Gespräch;
Zielentwicklung für Politik und Verwaltung; Zielvereinbarung und
systematische Leistungsbewertung; die LOB aus Sicht der Beschäftigten;
Konfliktfeld LOB; Auswirkungen der LOB auf die Personalführung;
Controlling der LOB sowie diverse Themenstellungen zum TVöD allgemein.
Individuelle Beratung
Daneben
bietet KOMMA individuelle Beratung vor Ort an. Qualifizierungsangebote in
Form von Seminaren und Workshops reichen in der Regel nicht aus, um die
Leistungsorientierte Bezahlung vor Ort erfolgreich einzuführen. Hier
ist jede Kommune individuell aufgefordert, das für sie passende
Verfahren zu erarbeiten und umzusetzen. Hier berät und begleitet KOMMA
Kommunen bei der Einführung der LOB. So wird eine individuelle und
maßgeschneiderte Umsetzung der Leistungsorientierten Bezahlung
gewährleistet. Unter nachfolgendem Link können Sie weitere
Informationen abrufen: Beratungsprozess. Anfragen für ein individuelles Beratungsangebot können Sie gerne richten an: Cordula Kaup, Fon: 0431/3209-164
Praxisbeispiele aus Schleswig-Holstein
Die
Kommunen sind auf dem Weg der Umsetzung der LOB. Nachfolgend sind erste
Vorgehensweisen und Erfahrungen aus Kommunen dargelegt, die anderen
Kommunen Anregung und Hilfe sein können:
Kreis Pinneberg, Stadt Glinde, Gemeinde Rellingen
Weitere
Praxisbeispiele sind herzlich willkommen und können gerne hier
eingestellt werden (auch Dienstvereinbarungen etc.). Bitte nehmen Sie
Kontakt auf mit: Cordula Kaup, Fon: 0431/3209-164 oder e-mail: kaup@fhvd.de
Außerdem gibt es einige Kommunen, die im Zusammenhang mit dem Neuen
Steuerungsmodell bereits seit einigen Jahren mit Zielvereinbarungen
arbeiten. Diese können auf der Intranetseite dieser Homepage
recherchiert werden. Einige dieser Kommunen haben dort auch
entsprechende Materialien zum Download abgelegt: Zielvereinbarungsbeispiele Intranet
Zeitschrift TRANSFER
Die Dezemberausgabe 2006 der Zeitschrift TRANSFER zur Umsetzung der Leistungsorientierten Bezahlung nach dem TVöD ist erschienen.
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Aktuelle Informationen
Die
aktuellen Informationen, Unterlagen und Links zum Thema Neues Dienst-
und Tarifrecht finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Hinweis:
Beim Deutschen Beamtenbund und tarifunion liegt keine eigene Seite zum
Thema Dienst- und Tarifrecht vor. Hier gibt es eine Verlinkung auf die
Startseite. Geben Sie dort bitte unter der Suchfunktion das Stichwort
Neues Dienst- und Tarifrecht ein, um mögliche Informationen zu finden.
Ähnliches gilt für den Kommunalen Arbeitgeberverband. Hier bekommen Sie
die Informationen zum Thema, wenn Sie Mitglied des Verbandes sind und
sich entsprechend einloggen können. Hier beigefügt ist eine Information zum neuen Tarifrecht, die der KAV offiziell ausgegeben hat.
Kennzahlen zur Formulierung von Zielen
Im Rahmen der Thematik Benchmarking hat die Bertelsmann Stiftung
beispielhaft Kennzahlensets und -definitionen entwickelt. Ggf. können
diese Beispiele Hilfestellung bei der Vereinbarung von Zielen sein. Es
handelt sich dabei um Kennzahlen für folgende Bereiche: Kernkennzahlen
zur strategischen Steuerung; Basiskennzahlen; Bauordnung; Finanzen;
Grünflächen; Jugendhilfe; Ordnungswesen; Personal; Verkehrsflächen;
Wirtschaftsförderung; Demographischer Wandel; Soziales. Die
Kennzahlensets und die zugrundeliegenden Definitionen können unter
folgendem Link abgerufen werden: Kennzahlen
Elektronische Unterstützung bei der Umsetzung des neuen Tarifrechts
Die
Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände plant für ihre
Mitglieder die Herausgabe einer informationstechnischen Hilfe in Form
einer CD.
Ziel ist es, die Personalämter und Personalstellen in den kommunalen
Verwaltungen und Betrieben bei der Umsetzung der Überleitung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus BAT/BAT-O/BAT-OSp und
BMT-G/BMT-G-O in das neue Tarifrecht für den öffentlichen Dienst zu
unterstützen. Zur Überleitung gehören die Zuordnung aus den alten in
die neuen Entgeltgruppen, die richtigen Stufenzuordnungen bei der
Festsetzung der individuellen Vergleichsentgelte und die
Berücksichtigung von Strukturausgleichsbeträgen.
Der Termin der Fertigstellung ist bis zur Sommerpause 2005 geplant.
Quelle: DStGB-Aktuell Nr. 1605, 22.04.2005
KGSt Berichte
Die KGSt hat erste Empfehlungen in Berichtsform vorgelegt:
"Leistungsorientierte Entgeltbestandteile im TVöD: Erste Empfehlungen",
(Nr. 2/2006). Der vorliegende Bericht ist Teil der ersten Phase des
KGSt-Projekts zur Umsetzung des TVöD. Er zeigt erste Weichenstellungen
auf, um einen schnellen, pragmatischen Einstieg zu ermöglichen.
Ein zweiter KGSt Bericht befasst sich mit dem Thema:
"Leistungsabhängige Bewegungen in den Entgeltstufen im FVöD: Erste
Empfehlungen", (Nr. 3/2006). Der Bericht stellt die Chancen und Grenzen
dieses Reformelements dar, zeigt die finanzielle Dimension auf und
beschreibt, welche Optionen der TVöD eröffnet.
Der KGSt Bericht 8/2006 behandelt die § 31 und 32 des TVöD: "Führung
auf Probe und Führung auf Zeit". Welche Rahmenbedingungen den Einsatz
dieser neuen Personalinstrumente begleiten sollten, stellt der nun
vorliegende Bericht ebenso dar wie die Grundlagen, Chancen und Risiken
ihres Einsatzes.
Die Berichte können schriftlich wie folgt bestellt werden: KGSt, Postfach 510720, 50943 Köln; Telefax: 0221/37689-59
Tarifverträge
Der
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst wurde am 13. September 2005
zwischen dem Innenministerium, der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände und der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft
ver.di unterzeichnet. Der Tarifvertrag kann unter folgendem Link
abgerufen werden: Tarifvertrag
Der
Tarifvertrag Arbeitszeit für Schleswig-Holstein (TV-ArbZ SH) ist am
01.01.2007 in Kraft gesetzt worden und kann unter folgendem Link
abgerufen werden: TV-ArbZ Sh
Eckpunkte des neuen Tarifrechts für Bund und Kommunen
Die Gewerkschaft ver.di, der Bund sowie die Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände (VKA) einigte sich auf ein neues Tarifrecht im
öffentlichen Dienst.
Die Bundestarifkommission hat am 9. Februar dem Verhandlungsergebnis
mit 80 Ja-Stimmen, 32 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen zugestimmt. Der
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst wird zum 1. Oktober 2005 mit
einer Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2007 in Kraft gesetzt.
Kernpunkte sind: Leistungsgerechte und motivierende Bezahlung (kein
Beschäftigter/keine Beschäftigte wird am Tag des Inkraft-Tretens
weniger verdienen), Sicherung öffentlicher Arbeitsplätze
(Unkündbarkeit), transparentes und einheitliches Tarifrecht (Einheit
zwischen Ost und West, zwischen Arbeitern/Arbeiterinnen und
Angestellten, zwischen Kommunen und Bund).
Die wesentlichen Eckpunkte im Einzelnen:
Neue Bezahlung nach Tarif
- 15 Entgeltgruppen gegliedert nach Qualifikationen und Berufsbildern
- Sechs Erfahrungsstufen anstelle der bisherigen Lebens- und Dienstaltersstufen
- Zusätzliche
Komponente der leistungsorientierten Vergütung. Diese beginnt ab 2007
mit einem Prozent und wird letztlich acht Prozent der Entgeltsumme
ausmachen
Arbeitszeit
- Beim
Bund beträgt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in Ost und
West 39 Stunden. Die Höhe der Vergütung bleibt unberührt
- Bei
den kommunalen Arbeitgebern beträgt die wöchentliche Arbeitszeit im
Tarifgebiet West 38,5 Stunden und 40 Stunden im Tarifgebiet Ost. Auf
Landesbezirksebene kann durch Tarifvertrag die wöchentliche Arbeitszeit
auf bis zu 40 Stunden erhöht werden
Einmalzahlung/Anpassung Ost
- Die
Beschäftigten erhalten für die Jahre 2005 bis 2007 eine Einmalzahlung
von jeweils 300 Euro einheitlich in Ost und West. Dies entspricht einer
Einkommenserhöhung von durchschnittlich 1 Prozent pro Jahr
- Im
Osten können weitere Angleichungsschritte an das Westniveau von
mindestens 1,5 Prozent auf die Einmalzahlung angerechnet werden
Jahressonderzahlung
- 2005
und 2006 wird eine Jahressonderzahlung auf der bisherigen Grundlage von
Zuwendung und Urlaubsgeld gezahlt. Ab dem Jahr 2007 wird eine nur noch
einmalig auszuzahlende Jahressonderzahlung die bisherige Zuwendung und
das Urlaubsgeld ersetzen. Die Jahressonderzahlung beträgt ab dem Jahr
2007: 90 Prozent für die Entgeltgruppen 1 bis 8, 80 Prozent für die
Entgeltgruppen 9 bis 12, 60 Prozent für die Entgeltgruppen 13 bis 15
- Im Tarifgebiet Ost beträgt die Jahressonderzahlung 75 Prozent der jeweiligen Sonderzahlung im Tarifgebiet West
- Die
aus der Einführung der gestaffelten Sonderzahlung frei werdenden Mittel
werden für die Leistungsbezahlung bereit gestellt. Kommt es bei der
Leistungsbezahlung im Jahr 2007 zu keiner betrieblichen Regelung,
werden die Mittel an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gleichmäßig ausgezahlt
Urlaub
- Für die Beschäftigten gilt die Besitzstandswahrung
- Für
neu eingestellte Beschäftigte gilt: Bis zum 30 Lebensjahr 26
Arbeitstage, bis zum 40 Lebensjahr 29 Arbeitstage, danach dann 30
Arbeitstage
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Erhöhung
der maximalen Bezugsdauer von Krankenbezügen von 26 Wochen auf 39
Wochen. Die Höhe des Krankengeldzuschusses bemisst sich für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Besitzständen nach § 71 BAT
künftig nach der Differenz zwischen dem Nettourlaubsentgelt und dem
Nettokrankengeld.
- Für alle übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt die Höhe des Krankengeldzuschusses unberührt.
Fortsetzung des Verhandlungsprozessses
Zu einer Reihe offener Punkte im neuen Tarifrecht wird weiter
verhandelt. Die Verhandlungen sollen bis zum 15. September 2005
abgeschlossen sein.
Weitere Hintergrundinformationen liefert das Eckpunktepapier "Neue Wege im öffentlichen Dienst",
vorgelegt von Innenminister Otto Schily, vom Bundesvorsitzenden des dbb
Peter Heesen und vom Vorsitzenden der Gewerkschaft ver.di Frank Bsirske
Die Bundesländer
Die
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) will diesen neuen Tarifvertrag
bisher nicht übernehmen. So machten die Bundesländer bislang Vorbehalte
gegen die Arbeitszeitregelung und die Vereinbarungen beim Weihnachts-
und Urlaubsgeld geltend - das Ergebnis des Tarifabschlusses ist ihnen
vor allem zu teuer.
Auswirkungen auf die Landesbediensteten:
- Den Landesbeschäftigten will der TdL-Vorsitzende für die Jahre 2005 bis 2007 eine Nullrunde verordnen
- Die ostdeutschen Länder verweigern Angebote für die nächsten Angleichungsschritte
- Landesbeschäftigte sollen zukünftig bis zu 42 Stunden pro Woche arbeiten
- Beschäftigte der Länder erhalten bereits jetzt zum Teil kein Weihnachts- und Urlaubsgeld mehr
- Für die Landesbeschäftigten entfallen die ab 2007 im Tarifvertrag vereinbarten Jahressonderzahlungen
- Landesbeschäftigte erhalten einen Krankengeldzuschuss für maximal 26 Wochen
- Beschäftigte
der Länder werden weiterhin nach 17.000 Tätigkeitsmerkmalen
eingruppiert. Die Ungleichheiten zwischen Arbeiterinnen/Arbeitern und
Angestellten bleiben bestehen
- Die Möglichkeit leistungsorienter Bezahlung bleibt für die Landesbeschäftigten verschlossen
Über
neues Tarifrecht für die Länder wird am 8. und am 14. April 2005 weiter
verhandelt. Das ist ein Ergebnis der Verahndlungsrunde, die am 3. März
2005 zu Ende ging. Teilnehmer dieser Verhandlungsrunde waren für ver.di
Frank Bsirske, Kurt Martin und Christian Zahn, für den Vorstand der
Tarifgemeinschaft deutscher Länder die Finanzminister aus Niedersachsen
(Hartmut Möllring), Schleswig-Holstein (Ralf Stegner) und Sachsen
(Horst Metz).
Literatur und Materialien
Arbeitshilfe zur leistungsorientierten Bezahlung
Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Schleswig-Holstein und die
Kommunalen Landesverbände (KLV) haben zum Thema leistungsorientierte
Bezahlung gemeinsam eine Arbeitshilfe erarbeitet. Ziel dieser
Arbeitshilfe ist es, einen ersten Anstoß für die Einführung
leistungsbezogener Bezahlung zu geben. Die Arbeitshilfe kann beim KAV
unter folgendem Link angefordert werden: Arbeitshilfe
Bosbach, Hansreiner (2006)
1.) "Gestaltungshilfen zur Vergabe von Leistungszulagen:
Optionen zur Umsetzung des TVÖD über Zielvereinbarung bzw.
Leistungsbewertung". In: innovative Verwaltung, 1-2/2006, S. 25-28
2.) "Mögliche Anreizwirkungen von Leistungsentgelten: Nicht immer
muss ein Anreizsystem zu Leistungssteigerungen führen". In: innovative
Verwaltung, 4/2006, S. 23-26
Böhmer, Roland / Krefeld, Hans-Wilhelm (2006)
"Auswirkungen des Berichtswesens auf die Zielvereinbarungen". In: innovative Verwaltung, 11/2006, S. 28-32
Burkhart, Harald / Boss, Hans-Dieter (2006)
"Potenzial oder Leistung? Personalbeurteilung im Rahmen des TVöD". In: Stadt und Gemeinde, 6/2006, S. 240-242
Dahl, Jürgen (2006)
"Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)". In: DVP, 2/2007, S. 45-49
Gourmelon, Andreas (2006)
"Die Auswirkungen des TVöD sind weiterhin umstritten: Praktiker sehen
vor allem Führungskräfte in der Verantwortung". In: innovative
Verwaltung, 7-8/2006, S. 18-20
Helzel, Astrid / Kratz, Felix / Weiß, Jens (2007)
"Leistungsentgelt nach dem TVöD: Sorgfältige Umsetzung ratsam". In: innovative Verwaltung, 5/2007, S. 24 ff.
Kegelmann, Jürgen / Kratzert, Gerald / Stock, Alexander Thomas (2007)
"Neue Qualität der Führung und Leistungskultur durch den TVöD". In: innovative Verwaltung, 5/2007, S. 27 ff.
Küstermeier, Ludger / Dahlhoff, Malte (2007)
"Positive Einschätzung bei der Einführung des TVöD". In: innovative Verwaltung,
6/2007, S. 29 ff.
Litschen, Kai / Kratz, Felix / Weiß, Jens / Zempel, Claudia (2006)
"Leistungsorientierte Bezahlung im öffentlichen Dienst - Die
Herausforderung meistern". Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, München.
Litschen, Kai / Zempel, Claudia (2007)
"Kulturwandel und Paradigmenwechsel - Einführung der
Leistungsorientierten Bezahlung nach TVöD". In: Stadt und
Gemeinde, 3/2007, S. 82-85
Leitmann, Erich und Grosenick, Christian (2006)
"Die neue Flexibilität nutzen - Auswirkungen auf die Personalkosten und Einsparpotenziale". In: PERSONAL, Heft 04/2006, S. 14-16
Lorse, Jürgen (2005)
"Eckpunktepapier Neue Wege im Dienstrecht: Wie verbindet man Eckpunkte
zu Grundlinien in einer Reform?" In: Die Öffentliche Verwaltung, Juni
2005, Heft 11, S. 445-457
Mandelartz, Herbert (2006)
"Ob sich Leistung lohnen wird, muss die Praxis zeigen: Beurteilung der
leistungsbezogenen Bezahlung nach dem Reformstrukturgesetz". In:
Innovative Verwaltung, 1-2/2006, S. 22-24
Petin, Manfred / Effertz, Jörg (2005/2006)
"BAT/TVÖD Jahrbuch Kommunen: TVÖD mit den Besonderen Teilen Verwaltung;
Überleitungstarifvertrag mit Erläuterungen; BAT mit
Eingruppierungsvorschriften; VergütungsTV und ergänzende
Tarifverträge". WALHALLA Fachverlag, Berlin
Schröder, Dirk (2007)
"Chancen des TVöD zur Verwaltungsmodernisierung nutzen ... oder zum
Ziel kommt nur der, der ein hat!". In: Die Gemeinde
SH, 5/2007, S. 134 ff.
Schröder, Dirk (2007)
"Visionen und klare Ziele erforderlich - Chancen des TVöD zur
Verwaltungsmodernisierung". In: Stadt und Gemeinde, 5/2007,
S. 181 ff.
Stöver, Gerd / Dilcher, Dr. Bettina (2006)
"TVöD-Umsetzung zügig, aber nicht voreilig durchführen". In: innovative Verwaltung,
1-2/2007, S. 23-25
Vahle, Jürgen (2006)
"Leistung(smessung) im öffentlichen Dienst". In: DVP, 9/2006, S. 353-355
Wilke, Gesine (2007)
"Praxisratgeber TVöD-Leistungsentgelt - Leistungsprämien,
Erfolgsprämien, Leistungszulagen - Tipps und Strategien". Richard
Boorberg Verlag edition moll, Stuttgart
Zetl, Peter / Hablizel, Siegfried / Sickert, Andreas (2006)
"Eingruppierung und leistungsbezogene Bezahlung nach dem TVÖD:
Fehlerfrei eingruppieren anhand von - Mustereingruppierungen aus der
Praxis - Beispielfällen - Checklisten - Musterschreiben". WEKA MEDIA
GmbH & Co. KG, Kissing
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